„Markt der Chancen“ will Perspektiven aufzeigen

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Bildungsmesse bietet umfassende Beratungsmöglichkeiten

LKA/Norden. Erstmalig organisiert das Jobcenter des Landkreises Aurich in Norden eine Bildungsmesse für Arbeitsuchende. Am 29. Januar werden zehn Bildungsträger, die am Standort Norden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitsuchende anbieten, ihre Angebote in Form eines „Marktes der Chancen“vorstellen.

Die Bildungsmesse findet im Forum der Kreisvolkshochschule an der Uffenstr. 1 statt. Sie richtet sich an Arbeitsuchende im Leistungsbezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Netzwerkpartner des Jobcenters. In der Zeit von 11.00 bis 13.30 Uhr werden sich die teilnehmenden Einrichtungen auf ihrem Messestand präsentieren und die Lehrkräfte werden Fragen zu Inhalt, Einstiegsvoraussetzungen und organisatorischem Ablauf beantworten. Der Eintritt ist für alle Interessierten frei.

Neben der klassischen Beratung zu Fragen des Arbeitsmarktes, der Sicherstellung des Lebensunterhaltes und der Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung, unterstützt das Jobcenter Arbeitsuchende bei der (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung. Hierfür werden vom Bund Eingliederungsmittel zur Verfügung gestellt, die unter anderem für die Aus- und Weiterbildung von Arbeitsuchenden eingesetzt werden.

Allein für den Standort Norden sind für das Haushaltsjahr 2020 mehr als 35 Bildungsangebote, teilweise mit mehreren Durchgängen, geplant. Das Fördervolumen für das laufende Jahr  liegt bei über 2,5 Millionen Euro.

Angeboten werden, neben klassischen arbeitsmarktbezogenen Weiterbildungskursen, auch Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen.

Hierbei stehen vor allem die Berufsfelder im Fokus, die gute (Wieder-) Eingliederungsmöglichkeiten bieten. Dies sind auf dem regionalen Arbeitsmarkt vor allem Pflegeberufe, Hotel-, Gast- und Dienstleistungsberufe, Handel und Verkauf, aber auch Lagerberufe und alle handwerklichen Tätigkeiten mit Fachkräftebedarf.

Für Menschen mit Migrationshintergrund gibt es sprachfördernde Angebote und Maßnahmen mit berufsbezogenem Sprachunterricht; Coachingprojekte und Integrationsbegleitung.

Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden alle Maßnahmekosten, Fahr- und Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Erstattungspauschalen übernommen.