Auch auf dem Wochenmarkt in Jever gilt die „Maskenpflicht“

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Obwohl der Einkauf auf dem Wochenmarkt an der frischen Luft stattfindet und viele glauben, dass deshalb dort alles unverändert bleibt, besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen seit dem 27. April 2020 auch für den Besuch des Wochenmarktes.

 

Schließlich ist der jeversche Wochenmarkt nicht nur eine gute Gelegenheit, sich mit den frischen Angeboten aus der Region zu versorgen, sondern ebenfalls ein beliebter Treffpunkt. Damit auch dort die Begegnungen weiterhin ohne zusätzliche Möglichkeiten der Ansteckung mit dem Coronavirus stattfinden können, sollten alle Besucherinnen und Besucher nicht nur auf die notwendigen Abstandsregelungen einhalten, sondern auch die „Maskenpflicht“ uneingeschränkt beachten.

Quelle: Stadt Jever