Regierung plant keine App-Pflicht für Restaurant-Besucher

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Berlin (ots)

Warn- oder Überwachungssystem? Seit dem 16. Juni 2020 steht die offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung zu Download und Nutzung bereit. Sie soll dabei helfen, die Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten frühzeitig zu informieren und so Infektionsketten rasch unterbrechen zu können. In den sozialen Netzwerken kursiert die Behauptung, jeder Bürger sei verpflichtet sie zu nutzen. Die Regierung plane gar, dass künftig nur noch App-User ein Restaurant betreten dürften. „Das hätte sich selbst die DDR niemals getraut“, prangt auf der Kachel eines Facebook-Posts. (http://archive.vn/qDBC2)

BEWERTUNG: Download und Nutzung der App sind freiwillig. Auch für Restaurants ist derzeit keine App-Pflicht vorgesehen.

FAKTEN: Die Corona-Warn-App lädt sich nicht automatisch, sondern muss aktiv aus dem App-Store von Apple oder bei Google Play heruntergeladen und auf dem Smartphone installiert werden.

Im regelmäßigen Abstand funkt die App dann eine anonymisierte, alle 10 bis 20 Minuten wechselnde Identifikationsnummer (ID) in die nähere Umgebung – und lauscht zugleich nach solchen Signalen anderer Geräte. Kommen sich App-User bis auf wenige Meter nahe, tauschen deren Smartphones ihre IDs aus. Diese werden für 14 Tage lokal auf den jeweiligen Geräten gespeichert. Es werden von der Corona-Warn-App keine Ortsinformationen erfasst oder übertragen. (http://dpaq.de/VWYQl)

Wird ein Nutzer positiv auf das Virus getestet, kann er seinen (offiziell bestätigten) Status selbst in der App vermerken. Und er kann veranlassen, dass alle App-Nutzer, die sich im Ansteckungszeitraum in seiner unmittelbaren Nähe aufgehalten haben, informiert und aufgefordert werden, sich ebenfalls testen zu lassen. (http://dpaq.de/VWYQl) Nicht nur die Nutzung der App, auch die dortige Meldung eines Infektionsfalles sei damit „vollkommen freiwillig“, sagt die Bundesregierung. (http://dpaq.de/sOdN6)

Allerdings hatten in jüngster Zeit Unionspolitiker Verwirrung gestiftet, weil sie trotzdem laut über Anreize fürs Herunterladen der App nachgedacht hatten. Sie schlugen vor, App-Usern Steuervorteile (http://dpaq.de/Mg5Ao) oder größere Freiheiten zu gewähren, sie etwa früher wieder in Restaurants und Theater zu lassen. (http://archive.vn/wip/Kck5Z)

Zudem waren Stimmen aufgekommen, Betriebe könnten ihre Belegschaft, Restaurants ihre Kundschaft aus Sicherheitsgründen zur Nutzung der App verpflichten; das Recht hätten sie, es gilt die Privatautonomie. (http://dpaq.de/TUCH5; http://dpaq.de/brJDY) Oppositionspolitiker drängen darum auf ein spezielles App-Gesetz, das die Freiwilligkeit sichert. (http://dpaq.de/6q1dL) Justizministerin Christine Lamprecht aber hält das für unnötig und an der Lebenswirklichkeit vorbei. Gastwirte hätten nichts davon, Gäste ohne App abzuweisen. (http://archive.vn/zOUno)

Quelle: DPA