Parkflächen für auswärtige Wohnmobile gesperrt Einschränkungen des touristischen Verkehrs über Ostern

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LKA/Aurich. Der Landkreis Aurich hat zum Schutz der Bevölkerung – inhaltlich im Gleichklang mit dem Nachbarlandkreis Wittmund – eine neue Allgemeinverfügung zur Einschränkung des touristischen Verkehrs erlassen. Darin wird unter anderem geregelt, dass in der Zeit vom 9. bis zum 14. April (also über die Oster-Feiertage) das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen und tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen für Wohnmobile und Gespanne mit Wohnwagen untersagt wird.

Hintergrund ist ein erwarteter Besucheransturm auf hiesige touristische Ziele. Neben den bekannten öffentlichen Parkplätzen zählen alle privaten Parkflächen, insbesondere Supermarkt-Parkflächen, Parkflächen öffentlicher Einrichtungen, von Banken und Sparkassen, von Tankstellen, Autohäusern und Werkstätten sowie von Schwimmbädern sowie Parkflächen für touristische Zwecke o. ä. dazu.

In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen werden diese Flächen in der genannten Zeit weitreichend abgesperrt. Polizei und Ordnungsämter werden die Verbote nach Kräften kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.

Für den Landkreis ist es wichtig, mit dieser zeitlich begrenzten Aussperrung des Oster-Reiseverkehrs bereits ergriffene Maßnahmen zu ergänzen. Die Landräte Olaf Meinen und Holger Heymann stellen dazu klar: „Es ist konkret zu erwarten, dass dieser Reiseverkehr über die Osterfeiertage erheblich ansteigen wird. Diese bevorzugte Reisezeit stellt mithin eine Gefahr zur weiteren Ausbreitung des Virus dar.“ Die neue Regelung gilt allerdings nicht für Personen, die ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Aurich  haben.