Osterfeuer im Landkreis Aurich werden am 24. Oktober nachgeholt

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LKA/Aurich. Aufgrund der Corona-Krise konnten die traditionellen Osterfeuer in diesem Jahr auch im Landkreis Aurich nicht durchgeführt werden. Der seinerzeit für den Herbst in Aussicht gestellte Nachholtermin steht jetzt fest: Am Sonnabend, 24. Oktober 2020, ist das Abbrennen der Reisighaufen in einem Zeitfenster von 10-17.00 möglich. Darauf haben sich die Auricher Kreisspitze und die Bürgermeister der Städte und Gemeinden am Mittwoch bei einer Sitzung in Ihlow verständigt. Landrat Olaf Meinen und der Krummhörner Bürgermeister Frank Baumann, als Sprecher der Kommunen, zeigten sich zufrieden mit der erzielten Einigung. Es sei gut, einen zentralen Nachholtermin gefunden zu haben, betonten beide.

Die Brauchtumsfeuer müssen bei den jeweiligen Gemeinden angemeldet werden. Die Veranstaltungen finden unter den dann geltenden Corona-Bedingungen statt, wie sie in der entsprechenden Verordnung des Landes Niedersachsen geregelt werden. Nach den derzeit gültigen Vorschriften dürfen Zusammenkünfte und Ansammlungen von Menschen im öffentlichen Raum nicht mehr als 10 Personen umfassen. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Angehörigen aus einem oder einem weiteren Haushalt, dann können sich auch mehr Personen treffen.

Das Feuer muss grundsätzlich auch von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden. Der Landkreis weist weiter darauf hin, dass nur trockene Pflanzenreste sowie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden dürfen. Altholz wie Türen, Schränke usw., Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle sind als Brennmaterial strikt verboten. Zum Schutz von Tieren sind Brennhaufen erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder noch einmal umzuschichten. Es besteht die Gefahr, dass Vögel, Igel und andere Kleintiere, die das aufgeschichtete Brennmaterial als Versteck nutzen, nicht mehr rechtzeitig fliehen können, verbrennen oder Brandverletzungen erleiden.