Mitteilung Maskenpflicht Hafen Norderney

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Personen, die sich in der Stadt Norderney aufhalten, haben ab sofort im Bereich des Hafens am Anleger der Reederei Norden-Frisia AG und im erweiterten Bereich der Bushaltestellen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das hat der Landkreis Aurich mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung so angeordnet. Die Regelung gilt zunächst bis zum 1. November 2020. Verstöße gegen die Maskenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Hintergrund der Verfügung: Zwingender Ansteuerungspunkt für alle Gäste, die mit der Personenfähre Norderney erreichen, ist der Hafen. Unter Beachtung der derzeit geltenden Regelungen zur Einschränkung der Verbreitung des Coronavirus in der Öffentlichkeit ist es dort nur schwierig möglich, sich unter Wahrung der gebotenen Mindestabstände von 1,5 m zu bewegen. Durch die hohe Anzahl von touristischen Gästen herrscht in den o. g. Bereichen zu den hauptsächlichen Ankunft- und Abfahrtzeiten der Fähren ein dichtes Gedränge, das dazu führt, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Kapazität der Personenfähren beträgt je nach Typ 1000 bis 1600 Personen. Aus diesem Grunde ist die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung geboten.

Die entsprechende Verordnung finden Sie im Anhang.
20200925 Norderney Maskenpflicht

Quelle: LK-Aurich