Maskenpflicht Norderney

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In bestimmten Bereichen der Norderneyer Innenstadt ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes vorerst grundsätzlich Pflicht. Das hat der Landkreis Aurich mit einer Allgemeinverfügung  entsprechend festgelegt. Diese Regelung gilt zunächst befristet bis zum 19. Juli 2020 in den folgenden Straßen:

 

  • Strandstraße
  • Poststraße
  • Friedrichstraße zwischen Heinrich und Bismarckstraße
  • Schmiedestraße

Die betroffenen Bereiche können zusätzlich der anliegenden Karte (gelb markiert) entnommen werden.

Die Regelungen zu Restaurationsbetrieben (§ 6 Corona-VO) bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.

Grund für die Maßnahme: In den o. g. Gebieten und Straßen ist davon auszugehen, dass der in der Öffentlichkeit geltende allgemein gebotene Mindestabstand von 1,5 m von Person zu Person (§ 2 Abs. 2 Corona-VO) nicht eingehalten werden kann.

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In der jetzigen Tourismussaison kommt es in der Stadt Norderney als Inselstadt zu einem hohen Gästeaufkommen. Allein bei einer Tagesgästezahl von ca. 4.500 wird die eigentliche Einwohnerzahl von ca. 6.000 bereits nahezu erreicht. Hinzu kommt die Zahl der Übernachtungsgäste mit ca. 25.000 Personen pro Nacht und ungefähr 3,8 Mio. jährlich. Hauptansteuerungspunkte in der Stadt Norderney sind die Strände sowie die Innenstadt mit der hauptsächlich dort stattfindenden Gastronomie. Der Innenstadtbereich der Stadt Norderney ist geprägt von engen Straßen und Gassen. Diese sind zusätzlich durch Außengastronomie mit Bestuhlung oder Warenaufstellern vor Einzelhandelsgeschäften im Durchgang eingeschränkt. Durch die hohe Anzahl von touristischen Gästen herrscht in diesen Straßen ein dichtes Gedränge, das dazu führt, dass der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Aus diesem Grunde ist die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung notwendigerweise geboten.

Hinzu kommt, dass die medizinische Versorgung auf einer Insel wie Norderney nicht mit der medizinischen Versorgung, sowohl auf hausärztlicher Ebene als auch auf Krankenhausebene, auf dem Festland verglichen werden kann. Insbesondere sind die Transportwege zwischen Insel und Festland auf den Wasser- und Luftweg eingeschränkt. Dadurch kommt es dazu, dass einerseits Krankentransportwege, aber auch Rückreisewege im Rahmen einer Anordnung zur häuslichen Quarantäne eingeschränkt werden und damit der Transport auf und von der Insel erheblich erschwert wird.