Landkreis Leer: Sportwettkämpfe sind wieder möglich

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Ab Freitag können wieder Wettkampfspiele ausgetragen werden / Appell: Auf Alkoholausschank und Fahrgemeinschaften verzichten, zu Hause duschen und umziehen

Im gesamten Landkreis Leer sind von diesem Freitag an wieder Sportwettkämpfe möglich. Das kündigt der Landkreis in einer Presseerklärung an. „Wir sind froh, dass der Sportbetrieb nach nur wenigen Tagen Unterbrechung vorerst wieder aufgenommen werden kann“, so Landrat Mattias Groote. Die Freigabe gilt für alle Sportarten.

Angesichts gestiegener Coronazahlen und der Betroffenheit von Sportlern war in der vorigen Woche die Entscheidung gefallen, Wettkampfspiele im Landkreis Leer für die Dauer von sieben Tagen auszusetzen. Diese Regelung zum vorbeugenden Gesundheitsschutz gilt noch bis einschließlich Donnerstag, 24. September.

Nach sorgfältiger Abwägung ist der Krisenstab der Ansicht, dass ab diesem Freitag auch Wettkampfspiele wieder stattfinden können. Landrat Matthias Groote, der Kreissportbund-Vorsitzende Jörg Kromminga und der Vorsitzende des Niedersächsischen Fußball-Verbandes Kreis Ostfriesland, Winfried Neumann, appellieren jedoch aufgrund des nach wie vor erhöhten Infektionsgeschehens im Landkreis Leer gemeinsam an die Sportlerinnen und Sportler, weiterhin vorsichtig zu sein: Sie sollen sich zu Hause umziehen und duschen, Umkleidekabinen und Duschen an den Sportstätten dagegen meiden – sowohl für Wettkämpfe wie fürs Training.

Darüber hinaus wird empfohlen, möglichst keine Fahrgemeinschaften zu nutzen oder aber während der Fahrt Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weiterhin wird an die Vereine appelliert, auf den Ausschank von Alkohol auf dem Sportplatz gänzlich zu verzichten. Dies gilt sowohl für den Ausschank an Zuschauer als auch für das „gemeinsame Bier“ von Sportlern im Anschluss an das Training oder eine Sport-Veranstaltung.  Diese Maßnahmen können helfen, das Infektionsgeschehen einzudämmen und den Sportbetrieb aufrechtzuerhalten.

Landrat Matthias Groote bittet darum, diese Empfehlungen zu befolgen: „Das dient dem Gesundheitsschutz der Sportlerinnen und Sportler ebenso wie dem Gesundheitsschutz der Allgemeinheit.“