Landkreis Aurich: Kliniken und Pflegeeinrichtungen ab sofort für Besucher geschlossen Zugang nur noch in Ausnahmefällen und nach Absprache

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LKA/Aurich. Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus werden die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Aurich ab sofort für Besucher geschlossen.

Hierzu hat die Kreisverwaltung am Freitag eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Besuche sind nur noch in Ausnahmefällen, insbesondere bei pflegerischer oder medizinischer Notwendigkeit, und auch dann ausschließlich nach Absprache mit der jeweiligen Einrichtung möglich.

Ziel der drastischen Maßnahme ist es, Patienten und Heimbewohner vor einer Corona-Infektion zu schützen. „Ein milderes gleich wirksames Mittel zur Erreichung des Zwecks ist nicht ersichtlich“, heißt es in der Allgemeinverfügung.

Der Betrieb von „solitären“ Tagespflegeeinrichtungen – ohne angeschlossene Wohnbetreuung – wird untersagt. Tagespflegeeinrichtungen, die überwiegend Personen aus unterstützenden Wohnformen teilstationär betreuen und pflegen, wird lediglich die Aufnahme von externen Tagespflegegästen verboten.

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Im Landkreis Aurich wurde am 09. März 2020 der erste Corona-Fall bekannt. Seither steigt die Anzahl der infizierten Personen im Kreisgebiet. Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nimmt die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen erheblich zu. Damit gehören Patienten in Krankenhäusern sowie Bewohner in Pflegeeinrichtungen zu den besonders gefährdeten Personengruppen. Diese gilt es angesichts des möglicherweise schwerwiegenden Krankheitsverlaufes besonders zu schützen. Ziel der Allgemeinverfügung ist es daher, die Übertragungswege des Corona-Virus auf Patienten von Krankenhäusern sowie auf Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu unterbrechen und das Risiko einer Ansteckung einzudämmen. „Wir wissen, wie tief diese Einschnitte sind, bitten die Bevölkerung aber eindringlich um Verständnis“, macht Landrat Olaf Meinen deutlich.

Eine Verzögerung des Eintritts von weiteren Corona-Infektionen sei auch dringend erforderlich, um das Gesundheitswesen im Kreisgebiet nicht zu überlasten und die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Erkrankten und Pflegebedürftigen, aber auch für sonstige Krankheitsfälle bereitzuhalten, stellt die Kreisverwaltung fest. Zudem seien derartige Maßnahmen notwendig, um dringend erforderliche Zeit für die Entwicklung bislang nicht vorhandener Therapeutika und Impfstoffe zu gewinnen.

Mit der aktuellen Allgemeinverfügung über die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Bewohner sowie Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet wird eine am
11. März 2020 erlassene Verordnung aufgehoben.

Im Anhang finden Sie dazu einen Pressebericht sowie die entsprechenden Allgemeinverfügungen.

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