Landkreis Aurich. Ausweitung Zugangsverbote

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Um kranke, ältere und pflegebedürftige Menschen besser vor einer Corona-Infektion zu schützen, hat der Landkreis Aurich die bereits verhängten Zugangsverbote für Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sowie Heime verschärft. Galten die Verbote bislang lediglich für die Gebäude, wurden sie nun durch eine entsprechende Allgemeinverfügung zusätzlich auf die Grundstücke der betreffenden Einrichtungen ausgeweitet. Das Betreten ist lediglich in Ausnahmefällen möglich.

Zugleich wird das Verlassen der Grundstücke und Gebäude für Bewohnerinnen und Bewohner mit sofortiger Wirkung untersagt.

 

Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nimmt die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe mit zunehmenden Alter und bestehenden Vorerkrankungen exorbitant zu. Damit gehören Patienten und Bewohner in den oben genannten Einrichtungen zu den besonders gefährdeten Personengruppen, die es in besonderem Maße aufgrund eines möglichen schwerwiegenderen Krankheitsverlaufes zu schützen gilt.

Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 auf Patienten und Bewohner der oben genannten Einrichtungen zu unterbrechen und das Risiko einer Ansteckung einzudämmen.

 

Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang.

20200330 – Allgemeinverfügung Ausweitung Zugang Krankhaus und Pflegeeinrichtungen