Kurzarbeit durch Coronavirus

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Bei Auftragsengpässen durch das Coronavirus wurde von der Bundesagentur für Arbeit klargestellt, dass die Beantragung von Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich ist.

Vor dieser Beantragung müssen Betriebe die zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren. Diese prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen wegen Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt.

Die Bundesregierung hat beschlossen bis Anfang April erweiterte Kurzarbeiterregelungen umzusetzen. So wird die Erfordernis, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen ist, auf zehn Prozent abgesenkt.

Des Weiteren werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Ebenso wird eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs von 12 auf 24 Monate ermöglicht. Die Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie auf der Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit mit Erklärvideos und einem Merkblatt, sowie auch über eine Hotline der Bundesagentur für Arbeit: 0800 45555 20.

Quelle: Handwerkskammer für Ostfriesland