Gesundheitsamt informiert: Meldepflicht für Einreisende aus Risikogebieten besteht

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lkw Wittmund. Die Wittmunder Kreisverwaltung informiert nach Niedersachsen einreisende Bürger aus dem Landkreis Wittmund über deren Meldepflichten im Zuge der laufenden Corona-Pandemie. Grundsätzlich sollen sich so genannte Reiserückkehrer beim Gesundheitsamt melden, wenn sie aus dem Ausland zurückkehren. Die Behörde klärt dann ab, ob es sich um ein Risikogebiet handelt oder nicht. Denn Einreisende aus Risikogebieten sind dann verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne, die das Gesundheitsamt laufend überwacht, zu begeben – Ausnahmen sind möglich (s. unten). Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt für alle Länder der Erde tagesaktuell durch das Robert-Koch-Institut (RKI), das diese Informationen auch auf der eigenen Internetseite unter der Netzadresse www.rki.de bereithält.

Ein Risikogebiet wird derzeit als ein solches eingestuft, wenn dort mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen festgestellt worden sind. Abgesehen davon hat sich der Einreisende auch zu melden, wenn ein Infektionsrisiko besteht, selbst wenn dieser Richtwert unterschritten wird, oder wenn über das jeweilige Gebiet überhaupt jegliche verlässlichen Informationen fehlen.

Das ist die aktuell vom Wittmunder Gesundheitsamt empfohlene Vorgehensweise für alle Reiserückkehrer im Wittmunder Kreisgebiet:
– Kontaktaufnahme des Einreisenden über das Bürgertelefon des Landkreises Wittmund unter Telefon 04462-867000.
– Mitteilung der Kontaktdaten
– Einreisedatum
– Ausreise- / Transitland
– dann erfolgt der Rückruf durch das Gesundheitsamt mit individueller Beratung und Information zur Vorgehensweise im konkreten Fall.

Eine Befreiung von der 14-tägigen Quarantäne-Pflicht ist durchaus möglich, allerdings nur in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt:

– Bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses, das auf Grundlage eines negativen Testes, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, in deutscher oder englischer Sprache bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegen. Der Test muss in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut bekannt gegebenen Staat durchgeführt worden sein.
– Als besondere Umstände können angeführt werden, wie z.B.: Beerdigung, Hochzeit, Taufe, Erstkommunion o.ä.; unabweisbare Arztbesuche und medizinische Behandlungen, die stattfinden; die Betreuung hilfsbedürftiger Menschen; bei der Begleitung Sterbender; bei der Wahrnehmung seelsorgerischer Betreuung durch Geistliche; bei der Begleitung und Abholung von Kindern in Schulen; beim anstehenden Besuch von Behörden, Gerichten o.Ä..

Das Gesundheitsamt des Landkreises Wittmund ist für weitere Informationen per E-Mail unter gesundheitsamt@lk.wittmund.de zu erreichen.