Coronavirus Hochzeit mit Mindestabstand?

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Welche Rechte haben Sie, wenn Sie eine Feier geplant haben?  Veranstaltungen sind verboten, Hotels nur eingeschränkt offen, Standesämter bieten Trauungen an – jedoch ohne Gäste.

Wer für diese Tage eine Hochzeitsfeier geplant hatte, muss ganz genau hinschauen, was erlaubt ist und was nicht: Können Leistungen, zum Beispiel wegen behördlicher Verbote, nicht erbracht werden, müssen Sie sie auch nicht bezahlen. Schwieriger ist die Situation bei Feiern, die erst für den Sommer oder Herbst geplant sind.

Dürfen sie kostenlos verschoben werden – zum Beispiel, wenn viele Gäste zur Risikogruppe COVID-19 gehören?

  • Wenn der Durchführung der Feier kein behördliches Verbot entgegensteht, sind Kunden an bestehende Verträge gebunden.
  • Dabei muss jede „Leistung“ einzeln betrachtet werden: So ist es dem Veranstalter zum Beispiel aktuell nicht erlaubt, Essen in Buffetform anzubieten, eine Limousine zu mieten ist hingegen erlaubt.
  • Aktuell dürfen Feiern nur im kleinen Kreis stattfinden (in Niedersachsen aktuell höchstens 20 Personen).

Für alle Leistungen, die nicht verboten sind, können die Anbieter bei Absagen Stornokosten verlangen. Gerade bei Hochzeitsfeiern kommen hier häufig hohe Beträge zusammen.
Tipp: Zunächst sollte daher immer mit den Vertragspartnern gesprochen und gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden – Die Situation ist auch für Anbieter schwierig.
Wenn sich keine Lösung findet, können Sie die Stornokosten hinnehmen oder abwarten: Sollten die Verbote verlängert oder sogar wieder verschärft werden, würden die Stornokosten entfallen. Diese können sich bei einer kurzfristigen Absage ohne weitere Verbote aber auch erhöhen.

Hier muss jeder für sich entscheiden, welchen Weg er wählen und welche Kosten oder Einschränkungen er gegebenenfalls in Kauf nehmen möchte.

Quelle: Verbraucherzentrale