Bußgeldkatalog: Landkreis richtet Hotline ein

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LKA/Aurich. Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO-Novelle) vom 20. April 2020 ist auch eine Änderung der Bußgeldkatalogverordnung erfolgt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun darauf hingewiesen, dass die als Artikel 3 der StVO-Novelle in Kraft getretenen Änderungen unter einem Zitiermangel leiden, da die Verordnungsermächtigung für den Erlass von Regelungen über das Anordnen von Fahrverboten (§ 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG) – entgegen dem Zitiergebot nach Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG – in der Eingangsformel der StVO-Novelle nicht genannt worden ist. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat daraufhin auf dem Erlasswege geregelt,  bei sämtlichen Bußgeldverfahren, in denen bisher noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist, bis auf Weiteres die Regelungen der Bußgeldkatalogverordnung in der bis zum 27.04.2020 geltenden Fassung anzuwenden.

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) teilte in diesem Zusammenhang mit, dass dort zum weiteren Vorgehen auch im Hinblick auf abgeschlossene Bußgeldverfahren noch weitergehende Hinweise erfolgen sollen.

Im Landkreis Aurich wurden in der Zeit vom 28. April 2020 bis heute insgesamt 5261 Verwarnungen und Bußgelder verfügt. Von diesen Verfahren sind 3342 Vorgänge abgeschlossen, 1880 laufende Verfahren sowie 39 ruhende und  eingestellte Verfahren.

Die Kreisverwaltung hat für Rückfragen in dieser Sache eine Hotline eingerichtet. Ansprechpartner stehen während der regulären Öffnungszeiten unter den Telefonnummern 04941/16-3252 oder 04941/16-3265 zur Verfügung.