Änderung Meldungspflicht Vemieter von Ferienunterkünften

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Der Landkreis Aurich hat seine Verfügung über die Datenerfassungspflicht von Vermietern touristischer Unterkünfte überarbeitet. Ursprünglich war vorgesehen, dass private oder gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafangelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für touristische Beherbergungen und Übernachtungen, Informationen über Ihre Unterkünfte und Buchungen an die jeweiligen Gemeinden weitergeben. Nach neuerlicher Rücksprache mit Datenschutzfachleuten nimmt die Kreisverwaltung Abstand von dieser Regelung. Eine Weitergabe von Vermieterdaten in der Verfügung wird nicht mehr gefordert. Stattdessen müssen die Vermieter der genannten Urlaubsunterkünfte nur noch den Namen und die Kontaktdaten ihrer Gäste mit deren Einverständnis dokumentieren und diese für die Dauer von drei Wochen nach Abreise aufbewahren. Dies dient dazu, dass eine etwaige Covid-19-Infektionskette von Gästen nachvollzogen werden kann. Die Gäste wiederum dürfen nur beherbergt werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind. Wenn die Daten bereits im Rahmen der Buchung erhoben werden, ist eine weitere Erfassung nicht erforderlich.

Die bislang bereits bei den Gemeinden aufgelaufenen Informationen werden vernichtet.

 

Die entsprechende Verfügung finden Sie im Anhang.

20200515- Allgemeinverfügung über die Mitteilungspflicht von Vermietern

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